Zielgruppe und Wirkungsbereich
Die Dienstleistung Persönliche Assistenz ist im Oö Chancengleichheitsgesetz geregelt. Anspruch haben Menschen
- mit einer körperlichen, psychischen, kognitiven und/oder Sinnesbehinderung
- ab dem sechsten Lebensjahr
- die in Oberösterreich leben
- die in ihrer eigenen Wohnung alleine/im Familienverband leben oder dies anstreben
- die nicht altersbedingt behindert sind
Das Angebot gilt landesweit, steht also in jeder oberösterreichischen Gemeinde zur Verfügung.
