Zielgruppe und Wirkungsbereich

Das Angebot von Persönlicher Assistenz in Oberösterreich gilt derzeit für Menschen

  • mit einer körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigung;
  • die in Oberösterreich seit mindestens zwei Jahren leben (Ausnahmeregelung möglich);
  • ab dem sechsten Lebensjahr;
  • die in ihrer eigenen Wohnung oder eigenem Familienverband leben bzw. beabsichtigen, aus einer betreuten in eine eigenständige Wohnform zu wechseln.

Ausgenommen sind derzeit Menschen, die

  • älter sind als 60 Jahre und deren Beeinträchtigung altersbedingt ist;
  • vordergründig psychisch beeinträchtigt sind;
  • Lernschwierigkeiten haben (geistig beeinträchtigt sind).

Das Angebot gilt für Oberösterreich landesweit, steht also in jeder oberösterreichischen Gemeinde zur Verfügung.