Zielgruppe und Wirkungsbereich

Die Dienstleistung Persönliche Assistenz ist im Oö Chancengleichheitsgesetz geregelt. Anspruch haben Menschen

  • mit einer körperlichen, psychischen, kognitiven und/oder Sinnesbehinderung
  • ab dem sechsten Lebensjahr
  • die in Oberösterreich leben
  • die in ihrer eigenen Wohnung alleine/im Familienverband leben oder dies anstreben
  • die nicht altersbedingt behindert sind

Das Angebot gilt landesweit, steht also in jeder oberösterreichischen Gemeinde zur Verfügung.