Freier Dienstvertrag
Voll sozialversichert, fair entlohnt uns selbstbestimmt!
Auftraggeber:innen (Menschen mit Beeinträchtigung) suchen sich ihre Persönlichen Assistent:innen selbst aus und die Persönlichen Assistent:innen bestimmen selbst, bei welchen Auftraggeber:innen sie arbeiten möchten. Ein Assistenzverhältnis ist immer ein Übereinkommen zwischen Auftraggeber:innen und Persönlichen Assistent:innen. Die Persönliche Assistenz GmbH "schickt" ihre Persönlichen Assistent:innen also zu niemand in einen Diensteinsatz.
In der Persönlichen Assistenz ist die Festlegung der Dienstzeiten ebenfalls ein Übereinkommen zwischen Auftraggeber:innen und Persönlichen Assistent:innen. Nur die Auftraggeber:innen wissen, wann sie welche Unterstützung benötigen. Die Persönlichen Assistent:innen bestimmen, ob sie entsprechend Zeit haben. Nur wenn sich beide einig werden, funktioniert die zeitliche Organisation. Der Persönliche Assistenz GmbH obliegt es nicht, Dienstpläne für Persönliche Assistent:innen zu erstellen.
Das bedeutet, Persönliche Assistenz ist eine personenbezogene Dienstleistung. Das Dienstverhältnis hängt vom Bestand der Assistenzverhältnisse ab.
Damit diese Rahmenbedingungen erfüllt werden können, beschäftigt die Persönliche Assistenz GmbH ihre Persönlichen Assistent:innen im "Freien Dienstvertrag". Das bedeutet vereinfacht eine stundenweise Entlohnung. Freie Dienstnehmer sind voll sozialversichert (Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung), wenn sie über der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten. Die Höhe des Honorars orientiert sich an der Entlohnung von Angestellten.
Wesentlich bei Freien Dienstnehmer:innen ist, dass sie gegenüber dem Finanzamt als Selbstständige gelten. Das bedeutet, über die Lohnverrechnung wird keine Lohnsteuer durch den Dienstgeber einbehalten bzw. an das Finanzamt überwiesen, sondern die Freien Dienstnehmer:innen sind selbst zu einer Steuerveranlagung (Einkommenssteuer) verpflichtet.