Ausmaß und Kosten Persönlicher Assistenz
Wie viele Assistenzstunden jemand bekommt, hängt von dessen Unterstützungsbedarf ab. Im Rahmen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes können im Trägermodell der Persönlichen Assistenz bis zu 250 Assistenzstunden pro Monat (entspricht etwa 8 Stunden pro Tag) genehmigt werden. (Im Auftraggebermodell, ohne Unterstützung eines Trägers ist die maximale Stundenanzahl höher).
An den Kosten der Persönlichen Assistenz muss man sich mit seinem Einkommen beteiligen, wenn dieses bestimmte Grenzen überschreitet. Bezieher von Pflegegeld müssen Kostenbeiträge aus dem Pflegegeld leisten. Die Kostenbeiträge sind in der Oö. ChG-Beitrags- und Richtsatzverordnung geregelt und werden vom Land Oö. eingehoben.
Detaillierte Auskünfte diesbezüglich erteilt der/die zuständige Bedarfskoordinator:in auf der Bezirksverwaltungsbehörde (BH) oder dem Magistrat.
Fahrten der Persönlichen Assistent:innen (PKW, Motorrad, Fahrrad) für/mit Auftraggeber:innen sind ebenfalls beitragspflichtig.