Was ist eine Persönliche Assistentin bzw. ein Persönlicher Assistent?
Die Persönliche Assistentin oder der Persönliche Assistent unterstützt Menschen mit Beeinträchtigung, wo sie Unterstützung brauchen. Das kann bei der Körperhygiene sein und/oder bei Alltagsbedürfnissen, Verrichtungen im Haushalt, in der Freizeit und bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Persönliche Assistentinnen und Assistenten nehmen den beeinträchtigten Menschen keine Entscheidungen ab, sondern sie unterstützen sie bei einem selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Leben. Gleich beim Einstieg in diese Arbeit wird bei uns erlernt, wie sich Persönliche Assistenz von Betreuung unterscheidet.
Wichtige Voraussetzungen für diesen Beruf sind Empathiefähigkeit, Verlässlichkeit und Freude am Umgang mit Menschen. Der Einstieg in Persönliche Assistenz erfordert keine spezielle Berufsausbildung. In Oberösterreich ist der Beruf Persönliche Assistenz im Oö. Sozialberufgesetz §§ 36 ff. geregelt. Es ist zu Beginn ein verpflichtender Grundkurs über 32 Einheiten (4 Tage) zu absolvieren.
Grundsätze für das Handeln Persönlicher Assistentinnen und Assistenten:
- Achtung vor dem Leben und der Würde jedes Menschen und der Menschenrechte.
- Akzeptanz der individuellen Lebensweise und Weltanschauung von Auftraggeberinnen und Auftraggeber (Menschen mit Beeinträchtigung).
- Der Einzigartigkeit jedes Menschen und seinen persönlichen Wertvorstellungen muss mit Respekt und Toleranz begegnet werden.
- Verlässlichkeit, Flexibilität und Pünktlichkeit.
- Ehrlichkeit ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung.
- Verschwiegenheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht von Persönlichen Assistentinnen und Assistenten, sondern sollte zum Schutz der Privatsphäre der Auftraggeberinnen und Auftraggeber auch persönliches Anliegen sein.
Wer kann Persönliche Assistentin oder Persönlicher Assistent werden?
Menschen mit Beeinträchtigung suchen sich als selbstbestimmte und eigenverantwortliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber grundsätzlich ihre Persönlichen Assistentinnen oder Assistenten selber aus. Persönliche Assistenz ist eine berufliche Tätigkeit, die ein berufliches Verhältnis zwischen Auftraggeberin bzw. Auftraggeber und Persönlicher Assistentin oder Persönlichen Assistenten erfordert. Deshalb kommen unmittelbar Angehörige, wie Eltern, Geschwister und Kinder sowie Partnerinnen bzw. Partner und andere Personen, die im selben Haushalt leben, nicht als Persönliche Assistentinnen oder Assistenten in Frage. Es wird auch dringend davon abgeraten, Personen, zu denen man ein freundschaftliches Naheverhältnis hat, zu beschäftigen.
Auch die Partnerinnen und Partner von Persönlichen Assistentinnen bzw. Assistenten können nicht bei derselben Auftraggeberin oder beim selben Auftraggeber tätig sein.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürgerinnen und Bürger und EU- und EWR-Bürgerinnen und Bürger mit einer Übergangsregelung brauchen eine Arbeitserlaubnis.