Wie bekommt man Persönliche Assistenz
Persönliche Assistenz ist als Dienstleistung für Menschen mit Beeinträchtigung im OÖ Chancengleichheitsgesetz geregelt. Wer Persönliche Assistenz möchte, stellt einen Antrag (Bedarfsmeldung) bei seiner zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat. Diese Bezirksverwaltungsbehörden haben sogenannte „BedarfskoordinatorInnen“, die dafür zuständig sind.
Das oberösterreichweite Gesamtausmaß an Persönlicher Assistenz ist nach Maßgabe des Landesbudgets begrenzt. Deshalb bekommt man diese Dienstleistung nicht sofort, sondern man kommt vorerst eine Vormerkung. Die Sozialabteilung des Landes Oö. bestimmt die Reihung auf dieser Warteliste. Sobald Kapazitäten für Neuaufnahmen frei sind, beginnt bei den Erstgereihten das weitere Verfahren. Dafür ist ein Antrag auf Gewährung einer Leistung notwendig.
Vor Beginn werden die AuftraggeberInnen von einem/einer AssistenzbegleiterIn zu einem "Clearinggespräch" besucht. In diesem Gespräch wird über Persönliche Assistenz informiert bzw. abgeklärt, inwieweit dieses Angebot zum individuellen Bedarf des/der AuftraggeberIn passt.
Wenn die Genehmigung seitens des Landes erteilt ist, müssen die AuftraggeberInnen eine verpflichtende Einführung absolvieren.
Im Büro der Persönlichen Assistenz GmbH beginnt die Vermittlung von Persönlichen AssistentInnen, sofern der/die AuftraggeberIn nicht schon selber mögliche Persönliche AssistentInnen mitbringt.
Es wird von der Behörde ein Bescheid ausgestellt, der das Ausmaß der genehmigten Assistenzstunden pro Monat und den vom / von der AuftraggeberIn zu leistenden Kostenbeitrag festgelegt. Die genehmigten Stunden sind dabei ein Monatsmittelwert pro Jahr. Das bedeutet, wenn in einem Monat die genehmigte Stundenanzahl nicht voll ausgeschöpft wird, können die restlichen Stunden auf die anderen Monate verteilt werden. Bei z. B. 100 genehmigten Stunden pro Monat dürfen 1.200 Stunden pro Jahr verbraucht werden. Verrechnet werden monatlich nur die tatsächlich beanspruchten Stunden.
Der Bescheid gilt zunächst für ein Jahr und wird dann meist für drei Jahre verlängert.
Achtung: Wer länger als sechs Monate keine Assistenz beansprucht hat, verliert den Bescheid.