Selbstbestimmung bleibt gesichert!

Das Land Oberösterreich als Kostenträger hat entschieden:

Eine strukturelle Änderung der bestehenden Leistung Persönliche Assistenz (wie der zwingende Wechsel der Persönlichen Assistentinnen oder Assistenten in ein Angestelltenverhältnis) ist in Oberösterreich vorerst nicht geplant. Nachdem nicht gesichert ist, ob die diesbezüglichen Fördermittel des Bundes auch langfristig dem Land Oberösterreich zur Verfügung stehen, bleibt die Leistung Persönliche Assistenz bis auf Weiteres unverändert.

Nur durch freie, ungebundene Persönliche Assistentinnen und Assistenten, welche als freie DienstnehmerInnen über sich selbst verfügen, ist es möglich, dass Menschen mit Beeinträchtigung als Auftraggeberinnen und Auftraggeber selbstbestimmt, eigenverantwortlich und von außen unbeeinflusst die Persönliche Assistenz gestalten. Beide entscheiden gemeinsam, ob sie ein Assistenzverhältnis schließen, welche Leistungen genau wann und wo erbracht werden sollen. Es gibt keine Fremdbestimmung durch die Sozialorganisation, kein Einmischen in Personalfragen, kein Einmischen in Dienstpläne.

So geht Persönliche Assistenz, wie wir sie uns vorstellen!