Unterstützung und Aufgaben

Assistenzbereiche

Unterstützung in der Grundversorgung bei:

  • Aufstehen und zu Bett gehen
  • An- und Auskleiden
  • Körperpflege und Kosmetik
  • Nahrungsaufnahme
  • Toilettengang, Inkontinenzversorgung
  • Umlagern, Wenden
  • Mobilität innerhalb der Wohnung
  • usw.

Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wie:

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Wäscheversorgung
  • Aufräumen und Sauberhalten der Wohnung
  • einfache Reparaturen im Haus
  • Gartenarbeiten

Assistenz bei der Mobilität durch Begleitung

  • bei Besorgungen und Einkäufen
  • zum Arzt, Behörden, Therapie und dgl.
  • sonstigen außerhäuslichen Aktivitäten
  • zur Arbeit oder zum Studium
  • und diverse Fahrtdienste

Assistenz bei der Freizeitgestaltung durch Unterstützung

  • bei der Verwirklichung eigener Ideen und Vorhaben
  • und Begleitung zu geselligen und kulturellen Veranstaltungen
  • bei sportlichen Aktivitäten und Spaziergänge und -fahrten
  • oder einfach nur Gesellschaft leisten

Assistenz bei der Kommunikation

  • für Menschen mit Kommunikationsproblemen durch Sprach- und/oder Sinnesbeeinträchtigung

Aufgaben der Auftraggeberinnen und Auftraggeber

Von AuftraggeberInnen wird erwartet, dass sie ihre Persönlichen AssistentInnen selbst aussuchen und eigenständig mit ihnen die Dienste einteilen. Es liegt an den AuftraggeberInnen, wie sie mit ihren Persönlichen AssistentInnen Dienstpläne erstellen. Oft geht das im Rahmen von Teambesprechungen, die von den AuftraggeberInnen geleitet werden. Die Persönlichen AssistentInnen müssen auch angeleitet werden. Es wird von den AuftraggeberInnen erwartet, dass sie den Persönlichen AssistentInnen klare Aufträge erteilen. Sie sind auch für die Einteilung der genehmigten Assistenzstunden verantwortlich. Die AuftraggeberInnen bestimmen selbst, wieviele Stunden sie in einem Monat benötigen. Wenn das jedoch mehr sind als genehmigt, müssen diese in einem anderen Monat eingespart werden.

Die Persönlichen Assistentinnen und Assistenten

Die Eignung zu dieser beruflichen Tätigkeit bezieht sich auf viele Kriterien wie:

  • Körperliche Eignung: Da Persönliche AssistentInnen oft heben müssen, sollten sie über ein bestimmtes Ausmaß an Kraft verfügen.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Vertrauenswürdigkeit: Nach dem Oö. Sozialberufegesetz darf keine strafbare Handlung, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde und keine ungetilgte strafbare Handlung im Zusammenhang sozialpädagogischer Tätigkeiten vorliegen.
  • Zeitliche Flexibilität: Für Persönliche AssistentInnen gelten nur selten regelmäßige Arbeitszeiten. Auch an Wochenenden, Feiertagen oder nachts werden Assistenzleistungen benötigt.
  • Verlässlichkeit ist eine besonders wichtige Eigenschaft für Persönliche AssistentInnen, denn zu leicht könnte eine Situation „des In-Stich-Lassens“ entstehen.
  • Bereitschaft für vielfältige Tätigkeiten: Persönliche Assistenz ist „alltägliche“ Hilfe. Dazu gehören Grundversorgung (pflegerische Unterstützung), Tätigkeiten im Haushalt aller Art, Fahrten mit dem eigenen Auto oder dem des/der Auftraggebers/in, Begleitung unterwegs (auch in den Urlaub), Unterstützung bei der Kommunikation von sprach- bzw. sinnesbeeinträchtigten Menschen.
  • Empathiefähigkeit: Sich in die Vorstellungen und Empfindungen anderer Menschen hineindenken zu können, um sich über ihre Wünsche, Bedürfnisse und ihre Sicht klarer zu werden. Empathiefähigkeit ist nicht zu verwechseln mit einem „Helfersyndrom“, dem Bedürfnis, jemand anderen, den man bemitleidet, helfen zu wollen.
  • Rollenverständnis: Bereitschaft, AuftraggeberInnen in allen ihren Kompetenzen zu akzeptieren, bzw. diese auch einzufordern. Wichtig ist auch die Fähigkeit, in Vertrautheit Distanz zu wahren.