Ausmaß und Kosten Persönlicher Assistenz

Wie viele Assistenzstunden jemand bekommt, hängt von dessen Unterstützungsbedarf ab. Im Rahmen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes können derzeit bis zu 250 Assistenzstunden pro Monat (entspricht etwa 8 Stunden pro Tag) genehmigt werden.

An den Kosten der Persönlichen Assistenz muss man sich mit seinem Einkommen beteiligen, wenn dieses bestimmte Grenzen überschreitet. Bezieher von Pflegegeld müssen Kostenbeiträge aus dem Pflegegeld leisten. Die Kostenbeiträge sind in der Oö. ChG-Beitrags- und Richtsatzverordnung geregelt und werden vom Land Oö. eingehoben.

Detaillierte Auskünfte diesbezüglich erteilt der/die zuständige BedarfskoordinatorIn auf der Bezirksverwaltungsbehörde (BH) oder dem Magistrat.

Fahrten der Persönlichen AssistentInnen (PKW, Motorrad, Fahrrad) für/mit AuftraggerInnen werden gesondert verrechnet.