Freier Dienstvertrag

AuftraggeberInnen (Menschen mit Beeinträchtigung) suchen sich ihre Persönlichen AssistentInnen selbst aus und die Persönlichen AssistentInnen bestimmen selbst, bei welchen AuftraggeberInnen sie arbeiten möchten. Ein Assistenzverhältnis ist immer ein Übereinkommen zwischen AuftraggeberInnen und Persönlichen AssistentInnen. Die Persönliche Assistenz GmbH "schickt" ihre Persönlichen AssistentInnen also zu niemand in einen Diensteinsatz.

In der Persönlichen Assistenz ist die Festlegung der Dienstzeiten ebenfalls ein Übereinkommen zwischen AuftraggeberInnen und Persönlichen AssistentInnen. Nur die AuftraggeberInnen wissen, wann sie welche Unterstützung benötigen. Die Persönlichen AssistentInnen bestimmen, ob sie entsprechend Zeit haben. Nur wenn sich beide einig werden, funktioniert die zeitliche Organisation. Der Persönliche Assistenz GmbH obliegt es nicht, Dienstpläne für Persönliche AssistentInnen zu erstellen.

Das bedeutet, Persönliche Assistenz ist eine personenbezogene Dienstleistung. Das Dienstverhältnis hängt vom Bestand der Assistenzverhältnisse ab.

Damit diese Rahmenbedingungen erfüllt werden können, beschäftigt die Persönliche Assistenz GmbH ihre Persönlichen Assistentinnen und Assistenten im "Freien Dienstvertrag". Das bedeutet vereinfacht eine stundenweise Entlohnung. Freie Dienstnehmer sind voll sozialversichert (Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung), wenn sie über der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten. Die Höhe des Honorars orientiert sich an der Entlohnung von Angestellten.

Wesentlich bei Freien Dienstnehmern ist, dass sie gegenüber dem Finanzamt als Selbstständige gelten. Das bedeutet, über die Lohnverrechnung wird keine Lohnsteuer durch den Dienstgeber einbehalten bzw. an das Finanzamt überwiesen, sondern die Freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sind selbst zu einer Steuerveranlagung (Einkommenssteuer) verpflichtet.