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Betriebliche Mitteilung
01/2017 - Ergänzung

Liebe/r Persönliche/r Assistent/in!

Hier ergänzend noch einige wichtige Informationen für dich.

Schöne Grüße
Edi Hagmüller

 

Edgar Hagmüller

Die betrieblichen Mitteilungen sind monatliche Informationen der Assistenzleitung an alle Mitarbeiter/innen der Persönlichen Assistenz GmbH. Ihre Inhalte gelten als verbindliche Informationen und sind zur Kenntnis zu nehmen bzw. angeführte Anordnungen umzusetzen.

Assistenzleiter
Mag. (FH) Edgar Hagmüller
Edlbacherstraße 13 4020 Linz
0732 / 711621
hagmueller@p-ass.at

Verbindliche Mitteilungen der Assistenzleitung an Persönliche Assitenten/innen im Freien Dienstvertrag


Geringfügigkeitsgrenze ab 01.01.2017

€ 425,70
Bitte vergiss nicht, die Geringfügigkeitsgrenze in deiner Verrechnungsvorlage („Basisdaten_Ass“) zu aktualisieren. Im Feld „gültig für das Jahr“ ist auch das neue Jahr 2017 einzutragen.

Honorare ab 01. Februar 2017

Die Honorare werden mit 01. Februar 2017 erhöht. Die genauen Werte geben wir dir spätestens mit der nächsten betrieblichen Mitteilung bekannt.


Finanzamtsmitteilung freier Dienstvertrag – erstmalig Versand per E-Mail

Die Mitteilung gemäß § 109a EStG 1988 für das Kalenderjahr 2016 wird bis Mitte Februar per E-Mail durch die Gerhard Schlesinger Steuerberatungs-GmbH übermittelt. Zum Öffnen der Datei das gleiche Passwort wie bei der Nettoabrechnung verwenden.

 

Verbindliche Mitteilungen der Assistenzleitung an Persönliche Assistenten/innen mit Festanstellung


Jahreslohnzettel – erstmalig Versand per E-Mail

Der Jahreslohnzettel für 2016 wird bis Mitte Februar per E-Mail durch die Gerhard Schlesinger Steuerberatungs-GmbH übermittelt. Zum Öffnen der Datei das gleiche Passwort wie bei der Nettoabrechnung verwenden.


Höheres Nettogehalt ab Jänner in Folge einer Gehaltsvorrückung

Bei der Überweisung vom Grundgehalt Ende Jänner wird noch der gleiche Betrag wie im Dezember überwiesen. Der Differenzbetrag in Folge einer Gehaltsvorrückung wird erst Anfang Februar mit den Mehrstunden und dem Kilometergeld ausbezahlt. Ab dem Lohnzahlungszeitraum Februar wird das höhere Grundgehalt bereits bei der ersten Überweisung (Monatsende) berücksichtigt.


Feiertage und betriebsfreie Tage 2017 mit Entgeltfortzahlung – monatliche Arbeitszeitobergrenze

Da laut Dienstvertrag deine fiktiven Normalarbeitstage Montag bis Freitag sind, bekommst du für Feiertage und betriebsfreie Tage, die auf diese Wochentage fallen eine Entgeltfortzahlung. Bitte beachte daher, dass pro Tag die fiktive Normalarbeitszeit laut deinem Dienstvertrag bei der monatlichen Arbeitszeitobergrenze laut Betriebsvereinbarung (194,85 Stunden) zu berücksichtigen ist. Selbiges gilt für Urlaubs- und Krankenstandstage zwischen Montag und Freitag.

Beispiel für Abrechnung Mai 2016: 
160 Stunden wurden gearbeitet, zusätzlich gab es 3 Feiertage zwischen Montag und Freitag (05., 16. und 26.), die fiktive Normalarbeitzeit laut Dienstvertrag beträgt 7,6 Stunden. Das ergibt in Summe folgende Arbeitszeit: 160 Std. +  3 Tage x 7,6 Std. = 182,8 Stunden. Die monatliche Arbeitszeitgrenze (194,85) wird eingehalten.  

Nachfolgend eine Auflistung der Feiertage und betriebsfreien Tage 2017 zwischen Montag und Freitag:
Freitag 06. Jänner, Freitag 14. April (nur falls evang. Religionsbekenntnis),
Montag 17. April, Montag 01. Mai, Donnerstag 25. Mai, Montag 05. Juni, Donnerstag 15. Juni, Dienstag 15. August, Donnerstag 26. Oktober, Mittwoch 01. November,
Freitag 08. Dezember, Montag 25. Dezember, Dienstag 26. Dezember.
Alle anderen gesetzlichen Feiertage und auch die betriebsfreien Tage laut Kollektivvertrag (24. und 31. Dezember) fallen heuer leider auf das Wochenende.
Solltest du dazu Fragen haben, wende dich bitte an Sylvia Steindl (DW 12)

 

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