| Die betrieblichen Mitteilungen sind monatliche Informationen der Assistenzleitung an alle Mitarbeiter/innen der Persönlichen Assistenz GmbH. Ihre Inhalte gelten als verbindliche Informationen und sind zur Kenntnis zu nehmen bzw. angeführte Anordnungen umzusetzen. Assistenzleiter |
Verbindliche Mitteilung der Assistenzleitung | |
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Allgemeine Information der Assistenzleitung | |
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Regionale Informationen | |
Regionalgruppe LinzDatum: 04.05.2016 Thema: Krankenstand Angelika gab uns wichtige und interessante Informationen zum Thema Krankenstand und über die Betriebsratswahl. Nächster Termin: Nächste Supervisionstermine: Kontaktdaten Regionalgruppenmoderator: | |
Regionalgruppe RohrbachDatum: 19.04.2016 Thema: Stockschießen Nächster Termin: Kontaktdaten Regionalgruppenmoderator: | |
Regionalgruppe SteyrDatum: Di, 26.04.2016 Thema: Neues aus der Persönlichen Assistenz GmbH und Aktuelles Infos: Beteiligung an der Betriebsratswahl bitte unbedingt wahrnehmen – eine hohe Wahlbeteiligung ist aussagekräftig. „Pick ein Pickerl“ - Es ist erstaunlich, dass unser Unternehmen das 7.größte Sozialunternehmen in OÖ ist. Wir sind WER!!! und können das jetzt auch öffentlich zeigen. Aktuelles: Bei EDV-Problemen ist es nach eigenen erfolglosen Lösungsversuchen möglich, dass Edi über eine Fernwartung eine Lösung suchen kann. Ein großes Thema war die Assistentensuche und Vermittlung. Auch die Kommunikation zwischen Auftraggebern/innen und Persönlichen Assistenten/innen und Assistenzleitung/Assistenzbegleitung wurde sehr ausführlich behandelt. Der Austausch unter Auftraggebern/innen ist unserer Meinung nach gut, hilfreich und bereichernd und passiert bei den Treffen U30 und 30PLUS in Linz. Vielen Dank wieder an alle die gekommen sind für eure Treue! Nächster Termin: Folgende Termine sind in diesem Jahr noch geplant: 30.5., 27.6., 25.7. (Grillen), 26.9., 24.10. und Freitag, 25.11. (Jahresabschluss) Kontaktdaten Regionalgruppenmoderator: | |
Regionalgruppe VöcklabruckDatum: 13. März 2016 Thema: Übertragungspflichtige Tätigkeiten Es wurden einige Missverständinsse bezüglich der Übertragungen geklärt. Zum Beispiel ist es möglich, bei einem Auftraggeber/einer Auftraggeberin mehrere übertragungspflichtige Tätigkeiten auszuüben. Allerdings darf ein/e Persönliche/r Assistent/in immer nur für eine/n einzigen Auftraggeber/in eine Übertragung haben. Die übertragungspflichtigen Tätigkeiten dürfen auch nur bei diesem/r einen bestimmten Auftraggeber/in ausgeführt werden. Es wurde auch Klarheit geschaffen bezüglich „ab wann beginnen übertragungspflichtige Tätigkeiten“. Nächste Termine: Nächster Supervisionstermin: Kontaktdaten Regionalgruppenmoderator: | |
Regionalgruppe Mühlviertel OstNächster Termin: Nächster Supervisionstermin: Kontaktdaten Regionalgruppenmoderator: | |
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