Fahrtenbeispiele

Persönlichen Assistentinnen bzw. Assistenten und Auftraggeberinnen bzw. Auftraggeber können jeweils bis zu zwei gemeldete Wohnadressen bekannt geben, die als „Vermittlungsorte“ gelten. Die folgenden Darstellungen zeigen Fahrtmöglichkeiten und ihre Verrechnung.

Legende

Ein Vermittlungsort

Folgende Beispiele gelten, wenn Persönliche/r Assistent/in und Auftraggeber/in mit einen Vermittlungsort verbunden sind. 

Direkte Fahrt zwischen V-PAss und A-AG (gilt auch für Rückfahrt)
Besorgungsfahrt vom V-AG
Fahrt vom V-Pass für eine Besorgung für d. AG, dann zum V-AG
Fahrt von einem anderen privaten Ort d. PAss zum V-AG
Fahrt von einem anderen privaten Ort d. PAss für eine Besorgung für d. AG, dann zum V-AG
Fahrt von einem anderen privaten Ort d. PAss für eine Besorgung für d. AG, weiter zu einem sonstigen Treffpunkt mit d. AG
Direkte Fahrt vom V-AG 1 zum V-AG 2 bei anschließendem Dienst
Fahrt vom V-AG 1 zu einer Besorgung für AG 2 und weiter zum V-AG 2
Fahrt vom V-PAss zu einem sonstigen Treffpunkt mit AG und dort endet der Dienst
Besorgungsfahrt vom V-PAss
Fahrt vom V-PAss zum sonstigen Treffpunkt mit d. AG und anschließende Fahrt zum V-AG
Fahrt vom V-PAss zu einer Besorgung für d. AG, weiter zu einem sonstigen Treffpunkt und dort endet der Dienst
Fahrt vom V-AG 1 zu einem sonstigen Treffpunkt mit AG 2, danach endet der Dienst
Fahrt vom sonstigen Treffpunkt mit AG 1 zum V-AG 2
Fahrt vom sonstigen Treffpunkt mit AG 1 zu einem sonstigen Treffpunkt mit AG 2
Fahrt nach einer Regionalgruppe oder Supervision zum V-AG (gilt auch für Gegenrichtung)
Fahrt nach einer Regionalgruppe oder Supervision zu einem sonstigen Treffpunkt mit AG (gilt auch für Gegenrichtung)
Fahrt vom V-PAss zu einem "sontigen" Dienst (gilt auch für Rückfahrt)
Fahrt vom V-PAss zur Regionalgruppe oder Supervision (gilt auch für Rückfahrt)
Fahrt nach einem "sonstigen" Dienst zum V-AG (gilt auch für Gegenrichtung)
Fahrt nach einem "sonstigen" Dienst zu einem sonstigen Treffpunkt mit AG

Zwei Vermittlungsorte

Folgend einige Beispiele von Fahrten, wenn zwei Vermittlungsorte bestehen.

Fahrt zur Supervision oder zum Regionalgruppen-Treffen (gilt auch für Rückfahrt)
Fahrt zu einem "sonstigen" Dienst (gilt auch für Rückfahrt)
Direktfahrt zwischen zwei V-AGs

Zwei vermittelte Strecken bei den selben Personen

Eine Persönliche Assistentin bzw. ein Persönlicher Assistent ist mit zwei Vermittlungsorte bei einer Auftraggeberin bzw. einem Auftraggeber mit ebenfalls zwei Vermittlungsorten tätig. Bei beiden sind alle zwei Vermittlungsorte paarweise verbunden.

Fahrt zu einem V-AG (analog Rückfahrt)
Rückfahrt nach einem Dienst
Fahrt zu einem Treffpunkt, der nicht der V-AG ist und Rückfahrt
Rückfahrt nach Dienstwechsel an einem Treffpunkt
Fahrt im Anschluss von einem "sonstigen" Dienst zu einem sonstigen Treffpunkt mit AG und dort endet der Dienst
Fahrt nach einem Assistenzdienst an einem sonstigen Treffpunkt zu einem "sonstigen" Dienst